Religion
Der Religionsunterricht an der Berliner Schule ist nach §13 des Schulgesetzes Unterricht in kirchlicher Verantwortung. Darum hat er eine doppelte Aufgabe: einerseits Vermittlung und kritische Reflexion von biblischer und christlicher Tradition und religiöser Deutung; andererseits Ermöglichung und Angebot christlichen Lebens in Gemeinde und Gesellschaft.
Obwohl der Religionsunterricht im Auftrag der Kirchen erteilt wird, will er in der Schule keinen Fremdkörper darstellen. Als kirchliches Angebot ordnet er sich neben anderen Fächern in den Bildungsauftrag der Schule ein und arbeitet an der Aufgabe mit, SchülerInnen zu einem verantwortlichen Leben in einer gerechten, freien und auf Menschenwürde bedachten Gesellschaft zu befähigen.
Der Religionsunterricht ermöglicht Jugendlichen, sich mit Grundfragen menschlicher Existenz auseinanderzusetzen, z.B. anhand folgender Fragen:
- Wer bin ich?
- Was kommt nach meinem Ende?
- Was ist das Leben?
- Worauf darf ich hoffen?
- Was sollen wir tun?
Bestimmt Unterrichtsinhalte werden nach Möglichkeit in Verbindung mit außerschulischen Veranstaltungen erarbeitet, z.B. Besuche von Kirchen, Synagogen, Moscheen; Ausstellungsbesuche, die einzelne Themen des Religionsunterrichts aufgreifen; ebenso gehören ökumenische Projekte und fächerübergreifende Angebote dazu.
Im 7. und 8. Jahrgang findet der Religionsunterricht im Rahmen des Stundenplans mit zwei Wochenstunden statt. Von der 9.Klasse bis zum Abitur finden Wochenendseminare zu jeweils einzelnen zentralen Themen, wie z.B. Weltreligionen, Abendmahl, Paulus, Jona, Auferstehung, Schöpfungsglaube u.a.
Anke Roswag